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Die Autoversicherung rät zum Thema Sorgfaltspflicht: Wer sein Auto in eine Werkstatt bringen muss, sollte darauf achten, dass das Fahrzeug stets persönlich abgegeben wird. Ich manchen Situationen ist dieses jedoch nicht möglich. Die Werkstätten bieten für solche Fälle spezielle Einwurfklappen, in dem der Kunde seine Autoschlüssel einwirft und diese dort bis zur nächsten Öffnung der Werkstatt sicher verbleiben. Der Kunde kann somit seine Sorgfaltspflicht einhalten und im Schadensfall würde die Autoversicherung für entstandenen Schaden haften. Das ist ein Punkt, worauf Kunden einer Autowerkstatt dringend achten sollten.Wenn die persönliche Abgabe des Fahrzeuges nicht möglich ist. Was viele Verbraucher vielleicht gar nicht wissen ist, dass wer seine Autoschlüssel in herkömmlichen Briefkasten wirft, in dem Fall den von der Werkstatt, weil es keine spezielle Einwurfklappe gibt, riskiert seinen gesamten Versicherungsschutz, weil das wird, in Deutschland als grob fahrlässig angesehen. Diese einfachen Briefkästen sind schnell und einfach entfernt und die Autoschlüssel somit leicht entwendet. In diesem Fall ist der Fahrer seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen und die Autoversicherung muss für den entstandenen Schaden nicht haften. Die Autoversicherungen weisen immer wieder auf die Sorgfaltspflicht des Versicherungsnehmers hin. Diese beginnt schon dabei, dass der Autofahrer bei Verlassen des Wagens die Scheibe zu schließen hat. Autoversicherungen warnen gerade hiervor denn dieses ist ein grober Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht. Es werden somit einige Faktoren wie zum Beispiel Autodiebstahl begünstigt. In einem solchen Fall haftet die Autoversicherung nicht für den entstandenen Schaden. Es ist also wichtig, immer seine Sorgfaltspflicht einzuhalten, andernfalls kann die Autoversicherung dem Fahrer sämtliche Leistungen entziehen. Die mit der Autoversicherung vereinbarten Leistungen sind natürlich im vollen Umfang vorhanden, solange der Autofahrer sich an seine vorgegebene Sorgfaltspflicht hält. Natürlich informiert Sie Ihrer Autoversicherung gerne zu den Themen Sorgfaltspflichten, Versicherungsschutz und Leistungen. |
02.09.2010
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