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Billige Kfz-Versicherung mit Tücken
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Bis zum 30. November haben Verbraucher die Möglichkeit ihre Kfz-Versicherung zu kündigen und zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.
Die günstige Kfz-Versicherung bieten einem weniger Schutz. Hier eine Übersicht, auf was alles geachtet werden sollte bei einem Versicherungswechsel:
- Schaden - Rückstufung: Bei einem Schaden wenn man ihn selber verursacht hat, verliert man den Rabatt für schadenfreie Versicherungszeit. Es kommt somit zu einer künftigen Erhöhung der Versicherung. Die Rückstufen kann jeweilige der Versicherer selbst festlegen.
- Werkstatt-Wahl: Bei eine sehr günstigen KFZ-Versicherung bei der Kasko haben Sie sehr oft eine Werkstattbindung. Das heißt: Bei Schadensfall darf der Wagen nur der Kfz-Versicherer ausgesuchten Werkstatt repariert werden. Automobilverbände haben im Interesse des Kfz-Versicherers keine optimale aber dafür günstige Wagenreparatur.
- Neuwertentschädigung: Nach Kauf eines Neuwagens verliert er meistens ca 20% vom Anteil. Bei einem Totalschaden oder Diebstahl ist es ärgerlich für den Eigentümer, wenn er nur einen gewissen Prozentsatz von Wagen wieder sieht. Manche Versicherer zahlen den Neuwagenpreis nur in den ersten sechs Monaten, manche Kfz-Versicherung aber erst ab 12 oder 18 Monaten.
- Wildschäden: Die Kaskoversicherung deckt grundsätzlich nur Schäden durch den Zusammenstoß mit Wild ab. Bei den Tiere wie zum Beispiel Rehe oder Wildschweine. Manche Kfz-Versicherungen bieten für solche Fälle auch eine Erweiterung an, die dann auch bei anderen Tieren die Schaden anrichten zahlt.
- Grobe Fahrlässigkeit: Manche Kfz-Versicherung bieten in der Kasko auch vollen Schutz für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen. Tarifbedingt wird manchmal gezahlt, oder gar nicht zum Beispiel beim Überfahren einer roten Ampel.
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