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Der Alkohol Konsum ist ein wesentliches Problem des Straßenverkehrs. Wie oft kommt es Woche für Woche vor, dass Fahrer ihre Fähigkeiten nach dem Genuss von Alkohol überschätzen und ihr Auto benutzen. Dabei ist ihnen oftmals nicht bewusst, dass vier oder fünf Bier für ein Überschreiten der derzeitigen Promillegrenze von 0,5 sorgen. Danach muss der Fahrer mit erheblichen Beeinträchtigungen seiner Fahrtüchtigkeit rechnen. Infolge dessen ist schnell ein Unfall gebaut, der weitreichende Folge für das weitere Leben haben kann und zwar, auch unabhängig von Recht und KFZ-Versicherung, für Opfer, Angehörige und Verursacher, die mitunter lebenslang davon gezeichnet sein können. Neben dieser moralischen Problematik sprechen aber überdies opportunistische Gründe gegen Alkohol am Steuer, die insbesondere die rechtliche Seite aber auch den Umgang mit der KFZ-Versicherung betreffen. Wenn jemand mit Alkohol am Steuer erwischt wird, droht ihm der Verlust des Führerscheins und bei wiederholten Antreffen unter Alkohol die Anordnung einer Therapie. Falls sie alkoholisiert in einen Unfall involviert sind, bekommen sie zudem immer eine Teilschuld. Es ergeben sich aber auch Probleme mit der KFZ-Versicherung. Jede KFZ-Versicherung ist nämlich befugt, bei einem Unfallschaden, der von Alkohol am Steuer verursacht wurde, ihre Leistungen drastisch zu kürzen. Während es bei 0,3 bis 0,5 Promille keine eindeutigen Regeln gibt, müssen Versicherte bei 0,5 bis 1,1 Promille mit Leistungseinbußen von Seiten der KFZ-Versicherung von bis zu 50% rechnen; bei einem Promillewert von 1,1 muss eine KFZ-Versicherung gar nicht zahlen. Die KFZ-Versicherung kann dies damit begründen, dass der Versicherte durch seinen Alkohol Konsum den Schaden grob fahrlässig verschuldet hat. |
03.09.2010
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