Auf dieser Seite finden Sie eine Liste mit allen Kfz-Zulassungsstellen in Deutschland. EasyKfz.de hilft Ihnen die richtige Kfz-Zulassungsstellen schnell und einfach zu finden!
Zulassungsstellen und Informationen Ihrer Stadt finden sie hier:
Als Kfz-Zulassungsstellen bezeichnet man in Deutschland die Behörde, die für die Zulassung, die Ausstellung von Fahrerlaubnissen und Betriebserlaubnissen von Kraftfahrzeugen ist. Die Kfz-Zulassungsstellen sind nicht dem Kraftfahrt Bundesamt unterstellt, die Zulassungsstelle gehört zu den Kreis- und Landratsämtern.
Den größten Besucherandrang haben die Kfz-Zulassungsstellen für die An- und Abmeldung eines Kraftfahrzeugs. Oft kommt es deswegen zu längeren Wartezeiten bei der Zulassungsstelle.
Der Bürger hat die Möglichkeit, bei der Anmeldung ein Wunschkennzeichen zu beantragen, es wird von der Zulassungsstelle geprüft, ob dieses Kennzeichen schon vergeben ist, wenn nicht kann es gegen Zahlung einer Sondergebühr erteilt werden.
Es gibt die Möglichkeit, online bei den Kfz-Zulassungsstellen sein Wunschkennzeichen zu reservieren. Man muss dann nur bei der Zulassungsstelle angeben, welches Kennzeichen dies ist.
Um ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anzumelden, benötigt man, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), eine Versicherungsbestätigung, die amtlichen Kfz-Kennzeichen sowie den Ausweis.
Bei der Anmeldung eines Neufahrzeuges fallen beide Zulassungsbescheinigungen weg, da diese erst von den Kfz-Zulassungsstellen ausgestellt werden, die amtlichen Kennzeichen sind da auch nicht vorhanden. Bei der Kfz-Abmeldung sind beide Zulassungsbescheinigungen notwendig, sowie die amtlichen Kennzeichen.
Bei diesen werden die amtlichen Siegel bei der Zulassungsstelle abgekratzt, auf der Zulassungsbescheinigung Teil II wird die Abmeldung vermerkt. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 verbleibt bei der Zulassungsstelle.
Für die endgültige Abmeldung (Stilllegung) eines Fahrzeuges sind bei der Kfz-Zulassungsstelle, die Zulassungsbescheinigungen, Kennzeichen sowie der Verwertungsnachweis einer Altauto-Annahmestelle (Schrottplatz).
Die Kfz-Zulassungsstellen entstempeln die Kennzeichen und vermerken auf den Zulassungsscheines Teil II die endgültige Stilllegung.