Eine Vollkaskoversicherung ist eine Versicherung auf freiwilliger Basis, welche zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
Bei der Vollkaskoversicherung sind die Schäden die am eigenen PKW entstehen versichert und bezieht die Teilkaskoversicherung mit ein.
Sollten bei einer Vollkaskoversicherung Schäden entstehen die eigentlich in eine Teilkaskoversicherung fallen würden werden diese beglichen aber es kommt nicht zu einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes.
In einer Vollkaskoversicherung sind alle Schäden versichert welche in der Teilkaskoversicherung nicht abgedeckt sind. Wie zum Beispiel Vandalismus, Unfallschäden beim eigenen PKW, selbst verursachte Schäden, bei Fahrerflucht des Unfallgegners, wenn Unfallgegner zahlungsunfähig ist oder erst gar keine Kfz-Versicherung hat und wenn der Schadenverursacher noch nicht haftbar ist wie bei einem Kind
Eine Vollkaskoversicherung kann man mit unterschiedlich hohen Selbstbeteiligungshöhen abschließen, danach richtet sich auch der Versicherungsbeitrag. Je höher die Selbstbeteiligung je geringer der Versicherungsbeitrag.
Ebenfalls ist die Vollkaskoversicherung je nach Wohnort und Typenklasse des PKW´s in den Beiträgen unterschiedlich.
Pflichten bei Abschluss einer Vollkaskoversicherung sind, dass der Verwendungszweck des Fahrzeuges der Gesetzesreform entspricht, Sie müssen dafür sorgen das unberechtigte Nutzung des Fahrzeuges verhindert wird und das niemand damit fährt der keine Fahrerlaubnis hat.
Im Schadensfall muss innerhalb einer Woche eine Schadensmeldung bei der Kfz-Versicherung eingehen. Ebenso haben Sie die Pflicht an der zügigen Aufklärung des Schadenfalles sich zu beteiligen.
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