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Lexikon Kfz-Versicherung
Verkehrsteilnehmer (VT) - Kfz-Versicherung Lexikon


Ein Verkehrsteilnehmer (VT) ist jeder welcher bewusst oder unbewusst sich auf Straßen, Wegen die öffentlich sind, Plätze die der öffentlichen Nutzung gewährt sind (Parkplätze) bewegt. Dabei spielt es keine Rolle, ob er es zu Fuß macht, mit dem Rad oder mit einem motorisierten Fahrzeug.

Es gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung.

Jeder der öffentliche Flächen nutzt ist ein Verkehrsteilnehmer (VT), seine Motive, warum er sie nutzt, spielen herbei überhaupt keine Rolle. Somit könnte man auch sagen er nutzt sie gegebenenfalls aus Versehen. Fußgänger wie auch der Führer eines Fahrzeuges nennt man Verkehrsteilnehmer.

Greift ein Beifahrer zum Beispiel einem Fahrzeugführer in die Steuerung des Fahrzeuges wird er ebenfalls zum Verkehrsteilnehmer.

Ebenfalls gelten Rollerfahrer, Rollschuhfahrer, Skater, jemand der Handkarren zieht, Straßenbahnfahrer, Lokführer, Rollstuhlfahrer, Autofahrer, Motorradfahrer und viele mehr als Verkehrsteilnehmer.

Somit trifft es jeden der sich in irgendeiner Form auf den Straßen bewegt. Somit wird auch jeder zum Beispiel bestraft der im alkoholisierten Zustand einen Unfall verursacht. Da kann auch der Fußgänger sich nicht von frei sprechen.

Denn dieser wird genauso geahndet wie der Fahrer eines Autos wenn zu viel Promille im Blut bei einem Unfall entdeckt wird.

Noch Fragen zum Thema Verkehrsteilnehmer (VT)? Schreiben Sie uns!

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