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Lexikon Kfz-Versicherung
Unfall - Kfz-Versicherung Lexikon


Im Versicherungswesen wird ein Unfall deklariert als ein plötzlich und unerwartetes Auftreten eines Schadens am eigenen Körper oder an Sachen.

In der Kfz-Versicherung bezeichnet man das Aufeinandertreffen eines oder mehrerer Kraftfahrzeuge aufeinander, auf Personen oder auf Sachen als Unfall.

Als Unfall wird ebenfalls die Beschädigung eines PKW bezeichnet, der abgestellt war, soweit die Beschädigung durch ein anderes Fahrzeug (motorisiert oder nicht motorisiert) verursacht wurde.

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