Was tun sofort nach einem Schadensfall?
Bei geringeren Blechschäden werden die Autos sofort von der Straße geräumt, um den Verkehr nicht zu beeinträchtigen. In solchem Fall muss die Polizei nicht unbedingt benachrichtigt werden. Bei schwereren Unfällen und Personenschäden unverzüglich die Polizei benachrichtigen.
Zu bedenken ist, dass bei Schaden ab 1000 Euro nach Brand, Sturm oder Diebstahl umgehend der Polizei benachrichtigen muss.
Speichern Sie am besten die Nummer (0800-6683663) des Zentralruf der Autoversicherer Pannen- und Unfallhilfe am besten im Ihren Handy. Diese Dienstleistung heißt NOTFON D (das kostenlose Servicecenter der Autoversicherer und des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft) und ist aus allen deutschen Netzen kostenlos erreichbar. NOTFON D ist in der Lage, die Handynutzer zu orten. Sie müssen nur eine kurze Zustimmung per SMS erteilen.
Die Mitarbeiter nehmen alle Daten des Unfalls auf, benachrichtigen auch die Polizei, Krankenwagen und die mobilen Helfer.
Rechtliche Hinweise! In keinem Fall den Unfallort vorzeitig verlassen, da bei einer Unfallflucht könnte der Versicherer den Kunden mit mehrfach hohen Summen am Schaden beteiligen. Keine Schuldenerkenntnisse unterschreiben, der Versicherer überprüft und entscheidet selbst, ob der Unfallgegner überhaupt entschädigt wird.
Die wichtigsten Daten, die Sie nach dem Unfall notieren müssen, sind folgende:
Falls möglich machen mehrere Aufnahmen der Unfallstelle, eigenes Fahrzeug, Fahrzeug des Unfallgegners, Gesamtaufnahme usw.
Sie müssen Ihren Versicherer unverzüglich nach einem Unfall schriftlich informieren oder spätestens innerhalb einer Woche. Am einfachsten verwenden Sie den standardisierten „Europäischen Unfallbericht“p>
Eine Meldung beim Zentralruf der Autoversicherer nach dem Unfall reicht in der Regel vollkommen als Schadenanzeige aus. Dann werden die Unfallunterlagen vom Versicherer per Post zugeschickt.
Häufig treten folgende Probleme zwischen dem Versicherungsunternehmen und Versichertem auf: