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Lexikon Kfz-Versicherung
Schaden - Kfz-Versicherung Lexikon


Ein Kfz Schaden tritt ein, wenn folgende Schäden zugrunde liegen:

Personenschäden, Fahrzeugschaden, Schäden am Unfallgegner und dessen Fahrzeug, an öffentlichem Eigentum, wenn sie vom Versicherten verursacht wurden, Brand, Explosion, Fahrzeugdiebstahl, Fahrzeugraub, Sturmschäden, Hagelschäden, Blitzschlag, Überschwemmungen Vandalismus, Unfallschäden, die vom Versicherten verursacht wurden, und Beschädigungen des Fahrzeuges durch Marderbisse.

Ein Schaden egal in welcher Form sollte unverzüglich der Kfz-Versicherung gemeldet werden, spätestens innerhalb einer Woche. Bei den oben genannten Schäden muss man unterscheiden zwischen einer Kfz-Haftpflichtversicherung die jeder in Deutschland haben muss.

Zuzüglich kann man die Kfz-Versicherung noch erweitern in Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Bei Letzterem werden natürlich auch mehr Schäden abgedeckt. Die Vollkaskoversicherung deckt wie das Wort schon sagt alle Schäden ab.

Noch Fragen zum Thema Schaden? Schreiben Sie uns!

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