Als Sachschäden bezeichnet man alle Schäden, die an unbelebten Gegenständen entstanden sind. Wenn man etwa mit dem Auto ein anderes Auto beschädigt oder ein Schild umfährt, handelt es sich dabei um Sachschäden.
Sachschäden, die durch einen Wagen verursacht wurden, werden üblicherweise durch die Kfz-Haftpflicht des Verursachers reguliert. Von Sachschäden ist übrigens auch dann die Rede, wenn der Gegenstand nicht nur beschädigt, sondern komplett zerstört wurde.
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