Bei dem deutschen Pflichtversicherungsgesetz (kurz PflVersG) handelt es sich um die Pflicht jedes deutschen Fahrzeughalters eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dabei muss die Kfz-Versicherung ein inländischer Anbieter sein. D. h. im Klartext, dass man keine Haftpflichtversicherung mit einer Versicherung aus Spanien oder womöglich Rumänien abschließen darf.
Zudem sollte man sich auch bewusst darüber werden, dass das Gesetz zur Pflichtversicherung auch die bekannte Mindestversicherungssumme genau festlegt. Diese Regelung dafür ist eine gesetzliche Mindestanforderung für die direkt Deckung von Unfallschäden. Jedem deutschen Kraftfahrzeughalter ist es jedoch gestattet, diese Mindestsumme selbstständig erhöhen zu lassen. Dabei fallen zwar noch höhere Beiträge an, doch die sind im Verhältnis mit der gestiegenen Deckungssumme minimal.
Wenn man sich nun fragt, was diese Prozedur für Vorteile bringt, sollte man Folgendes beachten. In Deutschland bekommt der Geschädigte einen gesetzlichen Anspruch auf die Übernahme von angefallenen Kosten zur Schadensbeseitigung. Diesen gesetzlichen Anspruch nennt man daher Direktanspruch.
Da jeder deutsche Fahrzeughalter eine Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben bekommt, kann jederzeit dieser Direktanspruch geltend gemacht werden. Genauere und weitergehende Informationen erhält jeder bei seiner eigenen Kfz-Versicherung oder auch auf der offiziellen Internetseite des Bundesministerium der Justiz.
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