Der Halter muss nicht gleichzeitig der Nutzer des Fahrzeugs sein. Aber der Halter muss für das Fahrzeug eine Kraftfahrthaftpflichtversicherung abschließen und er wird auch belangt, wenn mit dem Fahrzeug ein Schaden entstanden ist.
Wenn der Halter mehrere Fahrzeuge auf sich zugelassen hat und ein Fahrzeug verursacht einen Schaden, dann wird der Halter nur für dieses eine Fahrzeug in der Versicherungsprämie nach oben gestuft.
Auch Strafzettel wegen falschen Parkens oder anderen Delikten erreichen den Halter, denn er ist nach dem Gesetz derjenige, der das Fahrzeug auch nutzt.
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