Laut § 2 Bundesjagdgesetz fallen folgende Tiere unter den Begriff "Haarwild": Wisent, Elch-, Rot-, Dam-, Silka-, Reh-, Gams-, Stein-, Muffel- und Schwarzwild, Hase, Schneehase, Wildkaninchen, Biber, Murmeltier, Wildkatze, Luchs, Fuchs, Marder, Iltis, Hermelin, Wiesel, Nerz, Dachs, Fischotter sowie Seehund. Kühe, Hunde oder Katzen gelten als Nutz- bzw. Haustiere.
Für sie haftet der Halter, kann dieser nicht ermittelt werden, kommt ausschließlich eine Vollkaskoversicherung für entstandene Schäden auf. Dies ist ebenfalls bei einem Unfall durch ein Ausweichmanöver gegeben. Die Schäden, welche durch einen Unfall mit Haarwild verursacht wurden, werden durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt, vorausgesetzt, das Fahrzeug hat sich beim Zusammenstoß in Bewegung befunden.
Sollte das Tier noch davon laufen können, muss der Geschädigte umgehend bei der Polizei bzw. dem Jagdpächter eine Wildschadensbestätigung anfordern, um Anspruch auf die Leistungen der Kfz-Versicherung geltend machen zu können.
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