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Lexikon Kfz-Versicherung
Führerscheinklassen - Kfz-Versicherung Lexikon


Wenn man heute Führerschein machen möchte, legt man vorher fest, welche Fahrzeuge man fahren will. Die verschiedenen Klassen der Fahrerlaubnis bestimmen seit 01.01.1999, welche Fahrzeuge gefahren werden dürfen.

Beginnend mit der Fahrzeugklasse M. Diese erlaubt 16 jährigen Kleinkrafträder bis 50 cm³ und Fahrräder mit Hilfsmotor mit Höchstgeschwindigkeit von 45km/h zu fahren. Die Klasse S bekommen Personen ab 16 Jahre. Sie dürfen Kleinkraftfahrzeuge, mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einem Antrieb bis 50 cm³ Hubraum fahren.

Die Klasse A1 ist für Fahrzeugführer ab 16 Jahre die Leichtkrafträder fahren und beinhaltet die klasse M. Die Höchstgeschwindigkeit ist 80 km/h und nicht mehr als 125 cm³. Ab 18. Lebensjahr ist eine unbegrenzte Leistung der Maschine erlaubt.

Die Klasse A schließt die Klassen A1 und M mit ein und wird erst ab 18 Jahren erteilt. Die Fahrzeugklasse A berechtigt zum Führen von Krafträdern bis zu 25 kW bis nach der Probezeit. Dies entfällt, wenn das 25. Lebensjahr bei dem Erwerb der Fahrerlaubnis schon vollendet war.

Die Klasse B setzt das Mindestalter 18 Jahre voraus und schließt die Klassen M, S und A ein. Die Klasse B erlaubt das Fahren von Kraftfahrzeugen von bis 3.500 kg und bis acht Sitzplätzen plus des Fahrersitzes. Diese Fahrzeuge sind erlaubt mit Anhänger der zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg, die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf aber 3.500 kg nicht übersteigen.

Die Klasse BE ist eine Erweiterung der Klasse B, das Mindestalter ist 18 Jahre. Es dürfen Kombinationen, aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger gefahren werden, die als Kombination nicht unter die Klasse B fallen. Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und Geländefahrzeugen ist eine Anhängelast von höchstens dem 1,5-Fachen der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeuges erlaubt.

Die andern Fahrzeugklassen sind Berufsfahrern vorbehalten:

LKW-Klassen:

  • C (schwerer LKW),
  • CE (schwere Lastzüge Kraftwagen über 3,5t nach oben keine Beschränkung und Anhänger über 750 kg zulässiges Gewicht),
  • C1 (leichter LKW) und
  • C1E (leichtere Lastzüge);
das unterschiedliche Lkws mit Anhängern.

Ebenso bei den Bus-Klassen: D, DE, D1, D1E erlauben das Fahren eines Busses ab 8 höchstens 16 Fahrgastplätzen und mit Anhänger bis 750 kg. Sonderklassen: T, L für Traktoren und Arbeitsmaschinen.

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