Als Fahrer werden Fahrzeughalter bezeichnet, welche das Fahrzeug versichert haben. Jeder gemeldete Fahrer einer Autoversicherung kommt in den Genuss der Kfz-Versicherung, wenn ein Schaden entsteht.
Dies gilt allerdings nicht für Fahrer, die das jeweilige Fahrzeug nutzen, ohne das dies erlaubt ist, wie beispielsweise ein Dieb oder ein Fahrer, dem es aufgrund von Versicherungsunterlagen verboten ist das Fahrzeug zu nutzen (z. B. Fahrer unter 25 Jahren).
Wer nicht offiziell als Fahrer gilt, muss bei einem Schaden die Schadenersatzleistungen zahlen, insofern die Kfz-Versicherung schon gezahlt hat. In der Autoversicherung gilt man nur dann als Fahrer, wenn man auch als solches der jeweiligen Kfz-Versicherung gemeldet wurde.
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