Einem Eigentümer ist die Verfügungsgewalt über das erworbene Auto auf rechtlicher Grundlage inne. Zudem wird beim Eigentümer ein Rechtstitel vorausgesetzt.
So befindet sich zum Beispiel ein gestohlenes Auto im Besitz des Diebes, ist aber keineswegs sein Eigentum. Man setzt Eigentum und Besitz in der Regel sprachlich gleich, beide Begriffe sind jedoch juristisch und ökonomisch streng voneinander zu unterscheiden.
Ein Eigentumsnachweis ist zwingend notwendig für eine Beleihung, Pfändung oder Vermietung.
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