Die Ersteinstufung eines Zweitwagens kann auf drei Wegen erfolgen:
Da der Zweitwagen im Idealfall den Rabatt des Erstwagens angerechnet bekommt, erscheint die Partnerregelung oftmals als die günstigste Variante.
Aber Vorsicht: Da hierbei in der Regel die üblichen Nachlässe nicht gewährt werden, kann die Partnerregelung im Ergebnis teurer als die normale Zweitwageneinstufung werden!
Noch Fragen zum Thema Ersteinstufung von Zweitwagen in der Kfz-Versicherung? Schreiben Sie uns!