Eine Kfz-Haftpflichtversicherung dient dazu, die Kosten bei einem Schaden zu übernehmen, der durch den Gebrauch eines Fahrzeuges entsteht. Diese Pflicht gilt für den Sach-, Personenschaden und Vermögensschaden. Weiterhin wird die Versicherung eine Haftungsfrage natürlich überprüfen und entweder zulassen oder ablehnen. Sie erstattet Ansprüche, wehrt sich gegen Ansprüche, die nicht berechtigt sind, und übernimmt auch den Rechtsstreit.
Dies heißt kurz und bündig, dass jeder Schaden erst einmal überprüft wird, kommt die Kfz-Versicherung zu dem Ergebnis, dass ihr Klient unschuldig ist, wird die Schadensmeldung abgelehnt. Ist der Kunde für den Schaden verantwortlich, werden die Kosten übernommen. Möchte jemand eine Klage einreichen, dem angeblich ein Schaden zugefügt wurde und die Überprüfung etwas anderes sagt, kümmert sich die Kfz-Versicherung um diesen Streit über Anwälte und notfalls auch vor Gericht.
Der Versicherungsnehmer muss sich dabei um nichts kümmern, weil die Kfz-Versicherung alle Arbeiten abwickelt. Der Versicherte teilt lediglich dem Unfallverursacher die Schadenhöhe mit. Dieser kann dann entscheiden, ob er die Kosten aus eigener Tasche tragen möchte oder seine Kfz-Versicherung einschaltet. So kann der Verursacher eine Belastung der Schadenfreiheitsklasse vermeiden, wenn er die Kosten selbst trägt.
Bei der Versicherung unterscheidet man zwischen gesetzliche Mindestabdeckung und die unbegrenzte Deckung. Mindestabdeckung heißt, dass nur ein bestimmter Betrag übernommen wird. Der Betrag beläuft sich momentan auf ca 2,5 Millionen Euro für einen Personenschaden, der Sachschaden liegt bei mindestens 500.000 Euro und der Vermögensschaden beläuft sich auf 50.000 Euro. Dies ist schon eine sehr gute Variante, weil zum Glück die meisten Schäden so teuer nicht sind.
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