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FAQ zum Thema KFZ-Versicherung
Wie erfolgt die Schadenfreiheitsrabattübertragung bei der Kfz-Versicherung?


Die Übertragung eines Schadenfreiheitsrabattes es ist möglich, einen Schadenfreiheitsrabatt zu übertragen. Der Rabatt ist personen- und nicht fahrzeuggebunden ist und kann nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen.

Eine Möglichkeit ist, dass ein Firmenfahrzeug privat genutzt werden soll. Die Übertragung wird auch gewährt, wenn der vorherige Versicherungsnehmer ein Verwandter 1. Grades ist und der neue Versicherungsnehmer das Fahrzeug zuvor regelmäßig genutzt hat. Eine dritte Möglichkeit ist die Übertragung von Schadensfreiheitsrabatten zwischen Ehegatten oder Lebensgefährten.

Der Rabatt hängt von der Fahrpraxis des neuen Versicherungsnehmers ab. Sollte also der ehemalige Versicherungsnehmer 15 Jahre unfallfrei gefahren sein, kann ein neuer Versicherungsnehmer, der lediglich 7 Jahre Fahrpraxis nachweisen kann, nicht in die Schadensfreiheitsklasse (SF) 15 einsteigen, sondern wird in SF 7 eingestuft.

Mann kann nur einen Rabatt übernehmen und die Übertragung ist nicht rückgängig zu machen.

Noch Fragen zum Thema: Schadenfreiheitsrabattübertragung bei der Kfz-Versicherung? Schreiben Sie uns!

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