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FAQ zum Thema KFZ-Versicherung
Werden die Schadensfreiheitsklassen von der neuen Kfz-Versicherung übernommen ?


Diese Frage stellen sich viele Autofahrer im Moment.

Die Antwort ist simpel: Man kann nur in der gleichen Schadensfreiheitsklasse weiterfahren wenn, der letzte Versicherungsvertrag weniger als 7 Jahre zurückliegt.

Bei allen älteren Kfz-Versicherungen wird sie als Neuvertrag und somit als SF ½ eingetragen.

Noch Fragen zum Thema: Übernahme von Schadensfreiheitsklassen von einer Kfz-Versicherung in eine andere Kfz-Versicherung? Schreiben Sie uns!

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