Diese Frage stellen sich viele Autofahrer im Moment.
Die Antwort ist simpel: Man kann nur in der gleichen Schadensfreiheitsklasse weiterfahren wenn, der letzte Versicherungsvertrag weniger als 7 Jahre zurückliegt.
Bei allen älteren Kfz-Versicherungen wird sie als Neuvertrag und somit als SF ½ eingetragen.
Noch Fragen zum Thema: Übernahme von Schadensfreiheitsklassen von einer Kfz-Versicherung in eine andere Kfz-Versicherung? Schreiben Sie uns!