Welche Personen sind in der Kfz Versicherung überhaupt versichert?
Versichert ist in der Kfz-Versicherung: der Versicherungsnehmer und die Insassen des abgesicherten Fahrzeugs.
Vertragsgemäß in der Kfz-Versicherung abgesichert sind:
- der Fahrer und alle im Versicherungsschein aufgeführten Personen (Ehegatten, Kinder oder andere Personen)
- der Eigentümer: Ist derjenige, dem das Fahrzeug gehört
- der Halter: der die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug besitzt und das Kfz auf eigene Rechnung nutzt, derjenige hat das Kfz auch i. d. R. auf sich angemeldet
- berechtigte Insassen