Für den Erstwagen ist es normal, dass er in Schadenfreiheitsklassen eingestuft wird. Nach jedem Kalenderjahr, natürlich unfallfrei, wird eine bessere Stufe erreicht.
Nach einem Unfall erfolgt allerdings leider eine Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt. Möchte ein Autofahrer in eine andere Kfz-Versicherung wechseln, wie ihm die Schadenfreiheitsklasse dort selbstverständlich angerechnet.
Noch Fragen zum Thema: Anrechnung eines Schadenfreiheitsrabattes? Schreiben Sie uns!