Zum Geltungsbereich der Kfz-Versicherung zählt das geografische Europa sowie alle außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gehören.
Die meisten angebotenen Leistungen der Kfz-Versicherung gelten allerdings erst ab 50 Kilometern Entfernung vom Wohnort. Ausnahmen sind die Unfallhilfe, Bergen und Abschleppen sowie die Fahrzeugverzollung.
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