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FAQ zum Thema KFZ-Versicherung
Welche beitragsfreien Deckungserweiterungen gibt es?


Ein Schadenfreiheitsrabatt wird durch die Zeit ermittelt, in der Sie schadenfrei gefahren sind. Dieser Schadenfreiheitsrabatt kann von einem Dritten nur unter bestimmten Voraussetzungen auf Sie übertragen werden, da dieser personengebunden ist.

Diese Deckungserweiterungen sind im Versicherungsschutz enthalten und beitragsfrei:

Auslands-Deckung: Schäden, an einem fremden, versicherungspflichtigen Fahrzeuges (PKW, Kraftrad oder Wohnmobils bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht) auf einer Auslandsreise, die durch die versicherte Person bzw. den Partner als Fahrer verursacht werden, werden erstattet, wenn keine Deckung durch die Haftpflichtversicherung des fremden Fahrzeugs besteht.

Diese Deckungssummen gelten für den Versicherungsschutz in Europa (Geltungsbereich der Kraftfahrtversicherung):

Marderbiss: Schäden an Schläuchen, Kabeln und Leitungen des versicherten Fahrzeuges, die durch einen Marderbiss verursacht wurden, sind in der Teilkaskoversicherung mit versichert. Marderbiss-Folgeschäden sind davon jedoch ausgenommen.

Unfall- und Pannenhilfe (Schutzbriefleistung): Entstehende Kosten bei einem Unfall bzw. bei einer Panne an dem versicherten Fahrzeug werden bis 100 Euro erstattet, wenn es möglich ist, das Fahrzeug direkt am Unfall- bzw. Pannenort wieder fahrbereit zu machen.

Bergen (Schutzbriefleistung): Entstandene Kosten für das Bergen des Fahrzeuges nach einem Unfall bzw. einer Panne werden in unbegrenzter Höhe erstattet.

Abschleppen (Schutzbriefleistung): Entstandene Kosten für das Abschleppen des Fahrzeuges nach einem Unfall bzw. einer Panne werden bis 150 Euro erstattet.

Benutzung öffentlicher Verkehrsmitteln (Schutzbriefleistung): Weiter- bzw. Rückfahrt werden bei Ausfall des Fahrzeuges bis zur Höhe der Kosten einer Bahnfahrt der 2. Klasse erstattet. Bei Entfernungen von über 1.200 km werden die Kosten bis zur Höhe einer Bahnfahrt der 1. Klasse oder eine Nachtfahrt im Liegewagen erstattet. Zusätzlich werden Kosten für Taxifahrten bis zu 25 € erstattet.

Übernachtung (Schutzbriefleistung): Sollte es nicht möglich sein ihr Fahrzeug am selben Tag zu reparieren und werden dadurch Übernachtungen nötig, werden die Kosten für 3 Nächte bis 50 Euro pro Nacht/pro Person erstattet. Ist nur eine Übernachtung nötig, wird diese mit einer Rück- bzw. Weiterfahrt erstattet.

Mietfahrzeug (Schutzbriefleistung): Die Kosten eines Mietfahrzeuges bei Ausfall des versicherten Fahrzeuges werden mit 25 Euro pro Tag und bis zu 7 Tagen erstattet. Tritt der Ausfall jedoch in einem Umkreis von 50km des Wohnortes ein, erfolgt diese Leistung nicht.

Ersatzteilversand (Schutzbriefleistung): Entstandene Versandkosten für Ersatzteile die nach einem Unfall bzw. einer Panne im Ausland benötigt werden, werden erstattet.

Fahrzeugtransport (Schutzbriefleistung): Die Kosten für den Rücktransport des Fahrzeuges aus dem Ausland werden erstattet, wenn dort die Reparatur nicht innerhalb 3 Tagen erfolgen kann.

Noch Fragen zum Thema: Beitragsfreien Deckungserweiterungen in der Kfz-Versicherung? Schreiben Sie uns!

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