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FAQ zum Thema KFZ-Versicherung
Welche Angaben zur Schadenfreiheitsklasse muss ich für meinen Zweitwagen bei der KFZ-Versicherung?


Schadenfreiheitsklasse für Ihren Zweitwagen:

Die Zweitwagenregelung besagt nämlich, dass das anzumeldende Kfz in die Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 eingestuft werden kann, wenn der Versicherungsnehmer ein weiteres Fahrzeug versichert hat, das mit mindestens SFK 1/2 eingestuft ist.

Dies wäre einfacher für Fahranfänger die sich mit bei ihren Eltern versichern lassen. Normalerweise liegt die Ersteinstufung bei 0.

Noch Fragen zum Thema: Schadenfreiheitsklassen für Zweitwagen? Schreiben Sie uns!

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