Schadenfreiheitsklasse für Ihren Zweitwagen:
Die Zweitwagenregelung besagt nämlich, dass das anzumeldende Kfz in die Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 eingestuft werden kann, wenn der Versicherungsnehmer ein weiteres Fahrzeug versichert hat, das mit mindestens SFK 1/2 eingestuft ist.
Dies wäre einfacher für Fahranfänger die sich mit bei ihren Eltern versichern lassen. Normalerweise liegt die Ersteinstufung bei 0.
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