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FAQ zum Thema KFZ-Versicherung
Wann kann ich den Kfz-Versicherungsvertrag kündigen?


Folgende Möglichkeiten gibt es, den Kfz-Versicherungsvertrag zu kündigen bzw. aufheben zu lassen:

  • Ablauffrist
  • Fahrzeugabmeldung
  • Beitragserhöhung
  • Schadenfall

Die Kfz-Versicherung lässt sich meist ohne Angabe von Gründen (siehe AGB des jeweiligen Versicherers) zu einem bestimmten Zeitpunkt kündigen, meistens ist dies der 1.1. eines jeden Jahres (das Ablaufdatum steht im Versicherungsscheins). Zu beachten ist dort jedoch, dass die Kündigungsfrist in den meisten Fällen einen Monat beträgt. Das bedeutet, bei Kündigung zum 1.1. sollte die Kündigung spätestens bis zum 30. November (sog. "Stichtag" der Versicherungen) beim Versicherer eingegangen sein, anderenfalls verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr (ebenfalls in den AGB der Versicherungsgesellschaften festgehalten).

Hier ist es ratsam, die Kündigung auf jeden Fall schriftlich und als Einschreiben per Post abzuschicken, da ein Brief unterwegs auch mal verloren gehen kann. So hat man auf jeden Fall den Nachweis, dass man die Kündigung rechtzeitig abgeschickt hat.

Wenn sie ihr Fahrzeug verkaufen oder auch abmelden möchten, weil Sie es nicht mehr verwenden, stellt dies ebenfalls kein Problem dar. Sie müssen der Kfz-Versicherung einfach nur eine Kopie des Kaufvertrages bzw. der Abmeldebescheinigung vorlegen. Dann wird im Regelfall der Vertrag aufgehoben und die evtl. zu viel Gezahlten beiträge anteilmäßig zurückerstattet.

Ein weiterer Kündigungsgrund ist, wenn der Kfz-Versicherer den Beitrag erhöht (geschieht meist zum Jahresende hin). Dann heißt es, dass die Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht haben. Das bedeutet, man kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang des Schreibens mit der Beitragserhöhung kündigen. Hier gilt ebenfalls wieder, rechtzeitig, schriftlich und als Einschreiben abschicken.

Auch ist es möglich, den Vertrag nach einem Schadenfall zu kündigen. Das heißt, sobald der Versicherer den Schadenfall abgeschlossen hat, haben Sie einen Monat Zeit, den Vertrag zu kündigen (wieder gilt: Frist einhalten, Einschreiben etc.). Dabei ist es egal, ob sie den Schaden bezahlt bekommen haben oder nicht.

Noch Fragen zum Thema: Kündigung der Kfz-Versicherung? Schreiben Sie uns!

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