Bei dem Beginn des muss man generell unterscheiden zwischen der normalen Kfz-Haftpflichtversicherung und den zusätzlichen Teil- bzw. Vollkaskoversicherungen.
Die Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug beginnt bei den meisten Kfz-Versicherungen mit der Übergabe der Versicherungsdoppelkarte, wobei sich der Versicherungsschutz auf die europäischen Länder bezieht, die auf dieser Versicherungskarte aufgeführt sind.
Allerdings gibt es auch einige Versicherungsgesellschaften, bei denen der Versicherungsschutz erst mit dem Datum der Anmeldung für das betreffende Fahrzeug beginnt.
Der Versicherungsschutz für die Bereiche Teil- und Vollkasko beginnt dagegen erst mit der Bezahlung des ersten Versicherungsbeitrags. Dabei ist es gleichgültig, ob die Versicherungsbeiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlt werden.
Bei Fahrten ins Ausland wird dem Fahrzeughalter durch die grüne Versicherungskarte bescheinigt, dass für dieses Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des jeweiligen Gastlandes besteht.
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